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Gesetzgebung zum portugiesischen Kulturerbe

Ein Leitfaden zu den wichtigsten Gesetzen, Verordnungen und Übereinkommen, die das Kulturerbe in Portugal regeln, vom Gesetz Nr.

Der Schutz des Kulturerbes in Portugal beruht auf einem über fast ein Jahrhundert aufgebauten Rechtsrahmen, der festlegt, was Erbe ist, wer es verwaltet und wie es klassifiziert, erhalten und aufgewertet wird. An der Spitze der Hierarchie steht das Gesetz Nr. 107/2001 vom 8. September — das Rahmengesetz über die Politik und die Regelung des Schutzes und der Aufwertung des Kulturerbes —, ergänzt durch Durchführungsverordnungen und durch die vom portugiesischen Staat ratifizierten internationalen Übereinkommen. Die Kenntnis dieser Gesetzgebung ist unerlässlich, um die Geschichte der Erbeinstitutionen und die Mechanismen der Patrimonialisierung zu verstehen.

Das Rahmengesetz und seine Vorläufer

Die ersten modernen Instrumente zur Bewahrung entstanden in den 1930er Jahren mit Dekreten von 1932 und 1937, die die Klassifizierung von Denkmälern organisierten und Aufsichtsorgane schufen. Das erste eigentliche Rahmengesetz war das Gesetz Nr. 13/85 vom 6. Juli, das erstmals das portugiesische Kulturerbe als die Gesamtheit der materiellen und immateriellen Güter von anerkanntem Wert für den Fortbestand und die Identität der portugiesischen Kultur definierte.

Dieses Gesetz wurde durch das geltende Gesetz Nr. 107/2001 aufgehoben, das in seiner Reichweite ehrgeiziger ist: Es umfasst das architektonische, archäologische, künstlerische, dokumentarische, audiovisuelle und immaterielle Erbe und verankert den Grundsatz, dass die Bewahrung, der Schutz und die Aufwertung des Erbes ein Recht und eine Pflicht aller Bürger sind. Das Gesetz war in der Folge Gegenstand punktueller Änderungen, blieb aber die strukturierende Referenz für das gesamte System.

Klassifizierung und Schutz unbeweglicher Güter

Das Rahmengesetz ist ein Rahmengesetz, weshalb viele seiner Grundsätze erst durch Ausführungsgesetzgebung wirksam werden. Das zentrale Instrument in diesem Bereich ist das Gesetzesdekret Nr. 309/2009 vom 23. Oktober, das das Verfahren zur Klassifizierung unbeweglicher Güter von kulturellem Interesse und die Regelung der besonderen Schutzzonen (ZEP) festlegt.

Nach dieser Regelung kann ein unbewegliches Gut in den Kategorien Denkmal, Ensemble oder Stätte klassifiziert werden — Definitionen, die mit dem Völkerrecht in Einklang stehen — und, je nach Grad des Interesses, als von nationalem Interesse, von öffentlichem Interesse oder von kommunalem Interesse. Der Kategorie des nationalen Interesses entspricht die historische Bezeichnung Nationaldenkmal. Um klassifizierte Güter herum können besondere Schutzzonen festgelegt werden, die das architektonische, städtebauliche und landschaftliche Umfeld bewahren. Diese Schutzgrade bilden den rechtlichen Rahmen, der die Gesamtheit der heute anerkannten Denkmäler Portugals trägt.

Die internationalen Übereinkommen

Die innerstaatliche Gesetzgebung steht im Zusammenspiel mit einer Reihe von Portugal ratifizierter internationaler Übereinkommen, die in der nationalen Rechtsordnung bindende Kraft erlangen. Das bekannteste ist das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt, das 1972 von der UNESCO angenommen und von Portugal durch das Dekret Nr. 49/79 vom 6. Juni ratifiziert wurde; das Land wurde 1980 Vertragsstaat und verzeichnete 1983 seine ersten Eintragungen in die Liste des Welterbes.

Im Bereich des immateriellen Erbes gilt das Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes von 2003, das die Inventarisierung und Anerkennung von Erscheinungsformen wie den im immateriellen Kulturerbe in Portugal beschriebenen regelt. Hinzu kommen Instrumente des Europarats wie die Übereinkommen von Granada (architektonisches Erbe), von Valletta (archäologisches Erbe) und von Faro (Wert des Erbes für die Gesellschaft), die den normativen Rahmen vervollständigen, auf dem die Bewahrung des portugiesischen Kulturerbes beruht.

Häufige Fragen

Was ist das wichtigste Gesetz zum Kulturerbe in Portugal?
Das Gesetz Nr. 107/2001 vom 8. September ist das Rahmengesetz über die Politik und die Regelung des Schutzes und der Aufwertung des Kulturerbes. Es hob das frühere Gesetz Nr. 13/85 auf und bleibt in Kraft, wenngleich es durch verschiedene Durchführungsvorschriften geändert und ergänzt wurde.
Wie wird ein Denkmal in Portugal klassifiziert?
Das Verfahren ist im Gesetzesdekret Nr. 309/2009 vom 23. Oktober festgelegt. Eine unbewegliche Sache kann als Denkmal, Ensemble oder Stätte klassifiziert werden und, je nach Grad des Interesses, als von nationalem Interesse (Nationaldenkmal), von öffentlichem Interesse oder von kommunalem Interesse.
Seit wann wendet Portugal das Welterbe-Übereinkommen an?
Portugal ratifizierte das UNESCO-Übereinkommen von 1972 durch das Dekret Nr. 49/79 vom 6. Juni und hinterlegte die Ratifikationsurkunde im Jahr 1980. Die ersten portugiesischen Eintragungen in die Welterbeliste stammen aus dem Jahr 1983.

Quellen

  1. Lei n.º 107/2001, de 8 de setembro — Diário da República
  2. Lei de bases do património cultural — Wikipédia
  3. Decreto-Lei n.º 309/2009, de 23 de outubro — PGDLisboa
  4. Legislação — Património Cultural (DGPC)