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Illegaler Handel mit Kulturgütern
Die Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern in Portugal: Diebstahl, illegaler Export und Schwarzhandel sowie die Rolle der Polícia Judiciária und der DGPC.
Der illegale Handel mit Kulturgütern bezeichnet die Gesamtheit der kriminellen Aktivitäten, die Objekte mit historischem, künstlerischem oder archäologischem Wert aus ihrem legitimen Kontext entfernen: Diebstahl und Raub, illegale Ausgrabungen, illegaler Export und der darauffolgende Schwarzhandel. Er wird häufig als einer der umfangreichsten illegalen Ströme weltweit genannt, neben Drogen- und Waffenhandel, und betrifft insbesondere religiöses Erbe, sakrale Kunst, seltene Bücher und archäologische Stätten. In Portugal wird seine Bekämpfung durch internationale Rechtsinstrumente, nationale Gesetzgebung und die Arbeit der Strafverfolgung koordiniert.
Rechtlicher Rahmen
Der internationale Rahmen basiert auf zwei ergänzenden Konventionen. Die UNESCO-Konvention von 1970, am 14. November in Paris verabschiedet, legt Maßnahmen fest, um die rechtswidrige Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut zu verbieten und zu verhindern, und verpflichtet die Staaten, Inventare, Schutzbehörden und Rückführungsmechanismen zu schaffen. Portugal genehmigte sie durch das Regierungsdekret Nr. 26/85 und hinterlegte das Ratifikationsinstrument im Dezember 1985, wobei die Konvention 1986 für das Land in Kraft trat. Ergänzt wird sie durch die UNIDROIT-Konvention von 1995 über gestohlene oder illegal ausgeführte Kulturgüter, die die Prinzipien der vorherigen Konvention in privatrechtliche Regeln übersetzt und die internationale Rückführung erleichtert. Diese Instrumente sind Teil der internationalen Kulturerbekonventionen.
Auf nationaler Ebene schränkt die Kulturgutschutzgesetzgebung, insbesondere das Gesetz Nr. 107/2001 vom 8. September, die Ausfuhr von Gütern aus dem nationalen Hoheitsgebiet ein. Die Ausfuhr oder Versendung von Kulturgütern muss der zuständigen Behörde mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt werden, wobei diese die Ausfuhr vorläufig verbieten kann; Vorgänge, die diese Anforderungen nicht erfüllen, gelten als illegal und ziehen straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Verantwortung nach sich.
Die Rolle der Polícia Judiciária und der DGPC
Die Untersuchung von Verbrechen gegen das kulturelle Erbe obliegt der Polícia Judiciária, die eine Datenbank gestohlener Kunstwerke mit individuellen Einträgen zu jedem Stück unterhält – Fotos, Maße, Künstler, Stile und Authentifizierungsmerkmale. Diese Datenbank speist das internationale Netzwerk der INTERPOL, das Hunderte von in Portugal gestohlenen Werken sucht, darunter Gemälde, Skulpturen, Goldschmiedearbeiten, sakrale Kunst und religiöse Figuren. Die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit ist entscheidend, angesichts des internationalen Charakters des Kunstmarkts und der Leichtigkeit, mit der Objekte Grenzen überqueren.
Der Verwaltung des kulturellen Erbes – heute ausgeübt durch die Direção-Geral do Património Cultural / Património Cultural, I.P. – kommt eine präventive Rolle zu: die Klassifizierung und Inventarisierung von Gütern, die Kontrolle der Zirkulation und die Erstellung von Gutachten zur Ausfuhr. Die Klassifizierung verstärkt den rechtlichen Schutz und erschwert den illegalen Export, während die dokumentarische Inventarisierung die Identifizierung und Rückforderung von Stücken ermöglicht, die im Handel wieder auftauchen.
Schwachstellen und Prävention
Die am stärksten gefährdeten Kontexte sind isolierte Kirchen und Kapellen mit geringer Überwachung sowie archäologische Stätten, die illegalen Ausgrabungen und dem unerlaubten Einsatz von Metalldetektoren ausgesetzt sind. Das Unterwassererbe ist besonders fragil, was die Schiffs- und Unterwasserarchäologie zu einem besonders sensiblen Bereich macht, angesichts der Plünderung von Schiffswracks. Die Prävention hängt von einer genauen Inventarisierung, der Digitalisierung von Sammlungen, der Sensibilisierung des Klerus und der lokalen Gemeinschaften sowie der Sorgfalt des Kunstmarkts bei der Überprüfung der Herkunft gehandelter Stücke ab.
Häufige Fragen
- Welche internationalen Konventionen bekämpfen den Handel mit Kulturgütern?
- Die wichtigsten sind die UNESCO-Konvention von 1970 über Maßnahmen zum Verbot und zur Verhinderung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut sowie die UNIDROIT-Konvention von 1995 über gestohlene oder illegal ausgeführte Kulturgüter. Portugal ratifizierte die Konvention von 1970 im Jahr 1985.
- Wer untersucht Verbrechen gegen das kulturelle Erbe in Portugal?
- Die strafrechtliche Untersuchung obliegt der Polícia Judiciária, die eine Datenbank gestohlener Kunstwerke unterhält, die mit der internationalen Datenbank der INTERPOL verknüpft ist. Die Verwaltung des Kulturerbes, derzeit die DGPC / Património Cultural, I.P., kontrolliert die Ausfuhr von Gütern aus dem Land und deren Klassifizierung.
- Ist eine Genehmigung für die Ausfuhr eines Kulturguts aus Portugal erforderlich?
- Ja. Das Gesetz Nr. 107/2001 verpflichtet zur vorherigen Ankündigung der Ausfuhr oder Versendung von Kulturgütern an die zuständige Behörde mit mindestens 30 Tagen Vorlauf. Ausfuhren, die diese und andere Anforderungen nicht erfüllen, gelten als illegal.