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Nationales Inventar des immateriellen Kulturerbes

Das Nationale Inventar des immateriellen Kulturerbes erfasst und bewahrt die portugiesischen immateriellen Ausdrucksformen in der Datenbank Matriz PCI der DGPC.

Das Nationale Inventar des immateriellen Kulturerbes ist das offizielle Instrument, mit dem der portugiesische Staat die immateriellen Ausdrucksformen, die von den Gemeinschaften als integraler Bestandteil ihres Kulturerbes anerkannt werden, identifiziert, dokumentiert und bewahrt. Seine Existenz ergibt sich aus den Verpflichtungen, die Portugal im Rahmen des UNESCO-Übereinkommens zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes eingegangen ist, das 2003 angenommen wurde und seit 2006 in Kraft ist und jeden Vertragsstaat verpflichtet, Inventare seines lebendigen Erbes zu erstellen und auf dem aktuellen Stand zu halten.

Rechtlicher Rahmen

Die Regelung des Inventars wurde durch das Gesetzesdekret Nr. 139/2009 vom 15. Juni festgelegt, später durch das Gesetzesdekret Nr. 149/2015 vom 4. August geändert und durch die Verordnung Nr. 196/2010 geregelt. Diese Rechtstexte definieren die Bewahrungsmaßnahmen, das Inventarisierungsverfahren und die Mechanismen für die Beteiligung der Trägergemeinschaften an der Verteidigung und Aufwertung der Ausdrucksformen, die sie schaffen, erhalten und weitergeben. Eine eingehende Behandlung dieser Bestimmungen findet sich im rechtlichen Rahmen des immateriellen Kulturerbes.

Der rechtliche Schutz eines immateriellen Gutes verwirklicht sich gerade durch dessen Eintragung in das Inventar. Dies ist ein wesentlicher Unterschied gegenüber dem Baukulturerbe: Hier wird nicht ein Objekt oder ein Denkmal klassifiziert, sondern eine lebendige Praxis anerkannt, die untrennbar mit den Menschen, die sie ausüben, und mit dem territorialen Kontext, in dem sie sich entfaltet, verbunden ist.

Anders als die Klassifizierung von Denkmälern friert die Eintragung in das Inventar ein Gut nicht in der Zeit ein: Sie erkennt einen dynamischen kulturellen Prozess an, dessen Bewahrung von der kontinuierlichen Weitergabe zwischen den Generationen abhängt.

Die Datenbank Matriz PCI

Das Inventar wird über die Plattform Matriz PCI umgesetzt, ein öffentlich zugängliches Informationssystem, das von der Generaldirektion für das Kulturerbe verwaltet wird, welche die nationale Koordinierung der Bewahrungsinitiativen in diesem Bereich sicherstellt. Das Werkzeug, das auf der Matriz PCI gewidmeten Seite ausführlich beschrieben wird, ermöglicht es, die Datenblätter der eingetragenen Ausdrucksformen einzusehen und neue Eintragungsanträge online einzureichen.

Jede Ausdrucksform wird nach den im Übereinkommen von 2003 festgelegten Bereichen geordnet: mündliche Überlieferungen und Ausdrucksformen; künstlerische Ausdrucksformen und darstellende Manifestationen; gesellschaftliche Praktiken, Rituale und festliche Ereignisse; Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum; sowie traditionelle Handwerkstechniken. Das Inventardatenblatt dokumentiert die Beschreibung der Praxis, ihre territoriale Verortung, die Trägergemeinschaften, den Zustand der Vitalität und die vorgeschlagenen Bewahrungsmaßnahmen.

Das Eintragungsverfahren

Die Initiative, eine Eintragung vorzuschlagen, liegt vor allem bei den Trägergemeinschaften, -gruppen und -vereinigungen selbst, was das partizipative Prinzip widerspiegelt, das das gesamte Übereinkommen von 2003 prägt. Der Antrag wird auf der Plattform eingereicht und von der DGPC geprüft, die die Schlüssigkeit der Dokumentation und die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen überprüft, bevor über die Eintragung entschieden wird.

Die Eintragung in das Nationale Inventar hat zudem eine entscheidende Funktion auf internationaler Ebene: Sie ist eine vorherige und zwingende Voraussetzung für jede Kandidatur für die UNESCO-Listen. Ausdrucksformen wie der Cante Alentejano, der 2014 in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit aufgenommen wurde, durchliefen zunächst diesen nationalen Weg, bevor sie die weltweite Anerkennung erlangten. Das Inventar fungiert somit als Eingangstor zum Bewahrungssystem des gesamten portugiesischen immateriellen Kulturerbes und verbindet die lokale, die nationale und die internationale Ebene in einem einzigen Kontinuum der Aufwertung.

Häufige Fragen

Was ist das Nationale Inventar des immateriellen Kulturerbes?
Es ist das offizielle Instrument zur Identifizierung und Bewahrung der portugiesischen immateriellen Ausdrucksformen, das von der DGPC verwaltet und über die Datenbank Matriz PCI öffentlich zugänglich gemacht wird.
Wer kann die Eintragung einer Ausdrucksform vorschlagen?
Der Vorschlag kann von Gemeinschaften, Gruppen, Vereinigungen oder anderen Trägereinrichtungen eingereicht werden, indem die Formulare auf der Plattform Matriz PCI ausgefüllt und ein begründeter und dokumentierter Antrag gestellt wird.
Ist die Eintragung in das Inventar für eine UNESCO-Kandidatur verpflichtend?
Ja. Gemäß dem Gesetzesdekret Nr. 139/2009 in der Fassung von 2015 ist die vorherige Eintragung in das Nationale Inventar eine zwingende Voraussetzung für jede Kandidatur für die Listen des UNESCO-Übereinkommens von 2003.

Quellen

  1. DGPC — Inventário Nacional do PCI
  2. Matriz PCI — Inventário Nacional
  3. Decreto-Lei n.º 139/2009, de 15 de junho (DRE)